Krankenversicherung Schweiz

Jede Person mit Wohnsitz und/oder Aufenthalt von mehr als drei Monaten in der Schweiz untersteht dem Krankenversicherungsobligatorium in der Schweiz.

Versicherungspflichtig sind auch Personen mit kürzerem Aufenthalt, die über keinen gleichwertigen Versicherungsschutz verfügen sowie Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Ebenfalls zu versichern sind die nicht erwerbstätigen Familienangehörigen dieser Personen.

Die Versicherungspflicht beginnt nicht erst nach drei Monaten. Sie tritt mit dem Ereignis ein, welches die Versicherungspflicht auslöst (z.B. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit/Arbeit).

Krankenversicherung Schweiz

Krankenkasse kurz erklärt

Die Grundversicherung ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Sie haben beim Zuzug in die Schweiz drei Monate Zeit, die obligatorische Krankenversicherung abzuschließen.

 

  • Krankenkassenanbieter frei wählbar
  • Krankenkasse auf Ende jedes Kalenderjahres wechselbar
  • Leistungen bei allen Krankenkassen identisch
  • Höhe der Prämien (Beiträge) abhängig von Wohnort, Alter, Versicherungsmodell und Franchise