Rentenversicherung

Deutschland – Schweiz: So versichert man sich als Grenzgänger richtig!

Die hohen Löhne in der Schweiz kombinieren viele Arbeitnehmer gerne mit den niedrigen Lebenshaltungskosten in Deutschland. Grenzgänger sollten sich aber im Vorhinein informieren, denn in Bezug auf gesetzliche und private Versicherungen gibt es einige Unterschiede.

Rentenversicherung

  • In der Schweiz gliedert sich die Rentenversicherung in die Alters- und Hinterlassen Versicherung und in die Invalidenversicherung, diese bilden die erste Säule der Alters- und Erwerbsausfallvorsorge
  • Versichert sind alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger

  • Der Beitrag in Höhe von 10,3 Prozent wird in der Schweiz zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt
  • Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), auch sie ist obligatorisch. Wer nicht in der Schweiz wohnt, sollte sich in diesem Zusammenhang an die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf wenden.

  • Die dritte Säule ist die freiwillige und individuelle private Vorsorge, die zur Ergänzung der ersten beiden Säulen gewählt werden kann und die die Lücke zwischen Grundversorgung und gewohntem Lebensstandard schließen kann.

 

Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann zwar von den beiden ersten Säulen des Schweizer Systems profitieren, nicht aber an der geförderten Variante der dritten Säule. Auch in Deutschland bleibt ihnen der Zugang zur Riester-Rente verwehrt. Über den Schweizer Arbeitgeber kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Direktversicherung abgeschlossen werden.